Steuerkanzlei Marina Beck

Erstellung von Jahresabschlüssen

Gerne kümmere ich mich um die Erstellung Ihrer Einnahme-Überschussrechnung oder Ihren Jahresabschluss. Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt nach handels- sowie steuerrechtlichen Vorschriften. Auch die Veröffentlichung im elektronischem Bundesanzeiger gehört dazu.

o    Einnahme-Überschussrechnung
o    Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlageverzeichnis
o    Eröffnungsbilanz
o    Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen bei Gesellschaftern
o    Erläuterungsbericht
o    Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses im Bundesanzeiger

 


zurück