Erstellung von Jahresabschlüssen
Gerne kümmere ich mich um die Erstellung Ihrer Einnahme-Überschussrechnung oder Ihren Jahresabschluss. Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt nach handels- sowie steuerrechtlichen Vorschriften. Auch die Veröffentlichung im elektronischem Bundesanzeiger gehört dazu.
o Einnahme-Überschussrechnung
o Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlageverzeichnis
o Eröffnungsbilanz
o Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen bei Gesellschaftern
o Erläuterungsbericht
o Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses im Bundesanzeiger