Besondere Beachtung ist dem Arbeitslohn von Gesellschafter-Geschäftsführer zu schenken. Anders als beim Arbeitslohn von herkömmlichen Arbeitnehmern sind bei Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH steuerliche Besonderheiten zur beachten. Problematisch sind Konstellationen in denen Vergütungen ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis (z.B. überhöhte Gehaltszahlungen) liegt. Hierdurch kann eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden. Andererseits kann ein nicht ausgezahlter Arbeitslohn zu Einnahmen des Gesellschafters führen.