Beiträge zur Basisversorgung in einer Krankenversicherung sind im vollem Umfang aus Sonderausgaben in Ihrer privaten Steuererklärung abzugsfähig. Bei einer privaten Krankenversicherung können Tarife gewählt werden, die einen bestimmen jährlichen Selbstbehalt vorsehen. Bei diesen Tarifen sind die Beiträge geringer.
Da die Beitragsersparnis nur auf dem Selbstbehalt beruht, ist der Bundesfinanzhof der Auffassung, dass nur der Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung abzugsfähig ist.
Die selbst getragenen Krankheitskosten können nur im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.