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Mandanten-Monatsinformation Januar 2023
Laden Sie sich hier die aktuellen Monatsinformationen herunter – Schwerpunkt „Jahreswechsel und (steuer-) rechtliche Neuerungen:
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Die Überlassung eines betrieblichen PKW auch zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer ist dem Grunde nach mit einem Nutzungswerte der Einkommen-/ Lohnsteuer und Sozialversicherung zu unterwerfen. Der Nutzungswert beträgt regelmäßig pauschal 1% des Bruttolistenpreises; er kann auch unter Zugrundelegung der Gesamtkosten des PKW mit einem Fahrtenbuch berechnet werden. Zahlt der Arbeitnehmer für die Nutzung dieses PKWs ein sogenanntes Nutzungsentgelt, konnte nach bisheriger Rechtsprechung das Entgelt nur auf den steuerpflichtigen pauschalen…