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Mandanten Monatsinformation August 2023

Themenschwerpunkt:Corona- Hilfen stellen keine außerordentliche Einkünfte dar

Mandanten Monatsinformation Juli 2023

Themenschwerpunkt:Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Mandanten Monatsinformation Juni 2023

Themenschwerpunkt:Wann wird eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt?

Mandanteninformation Mai 2023

Mandanten-Monatsinformation Mai 2023 Themenschwerpunkt:Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“

Mandanten-Monatsinformation April 2023

Laden Sie sich hier die aktuellen Monatsinformationen herunter – Schwerpunkt: Mandanten-Monatsinformation April 2023 Kryptowährungen: Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig e

Mandanten-Monatsinformation März 2023

Laden Sie sich hier die aktuellen Monatsinformationen herunter – Schwerpunkt: Steuerfragen rund um die Dezember-Soforthilfe

Mandanten-Monatsinformation Februar 2023

Laden Sie sich hier die aktuellen Monatsinformationen herunter – Schwerpunkt „Jahreswechsel und (steuer-) rechtliche Neuerungen:

Mandanten-Monatsinformation Januar 2023

Laden Sie sich hier die aktuellen Monatsinformationen herunter – Schwerpunkt „Jahreswechsel und (steuer-) rechtliche Neuerungen:

Rechtsprechung zum Arbeitslohn von Gesellschafter-Geschäftsführer

Besondere Beachtung ist dem Arbeitslohn von Gesellschafter-Geschäftsführer zu schenken. Anders als beim Arbeitslohn von herkömmlichen Arbeitnehmern sind bei Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH steuerliche Besonderheiten zur beachten. Problematisch sind Konstellationen in denen Vergütungen ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis (z.B. überhöhte Gehaltszahlungen) liegt. Hierdurch kann eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden. Andererseits kann ein nicht ausgezahlter Arbeitslohn zu Einnahmen des Gesellschafters führen.

Grunderwerbsteuer bei Ausfall des Kaufpreises

Die Grunderwerbsteuer entsteht bereits mit Abschluss des Kaufvertrages. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis erst sehr viel später fällig bzw. unverzinslich gestundet wird. Einen späteren Ausfall (teilweiser Ausfall) des Kaufpreises wirkt allerdings nicht auch den Erwerbszeitpunkt zurück, somit wird die Steuerforderung auch nicht verzinst. Dies hat der Bundesfinanzhof jetzt für einen Insolvenzfall des Käufers entschieden (Urteil vom 12.05.2016 II R 39/14)