Mandanten Monatsinformation August 2023
Themenschwerpunkt:Corona- Hilfen stellen keine außerordentliche Einkünfte dar
Themenschwerpunkt:Corona- Hilfen stellen keine außerordentliche Einkünfte dar
Themenschwerpunkt:Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung
Themenschwerpunkt:Wann wird eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt?
Mandanten-Monatsinformation Mai 2023 Themenschwerpunkt:Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“
Laden Sie sich hier die aktuellen Monatsinformationen herunter – Schwerpunkt: Mandanten-Monatsinformation April 2023 Kryptowährungen: Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig e
Laden Sie sich hier die aktuellen Monatsinformationen herunter – Schwerpunkt: Steuerfragen rund um die Dezember-Soforthilfe
Laden Sie sich hier die aktuellen Monatsinformationen herunter – Schwerpunkt „Jahreswechsel und (steuer-) rechtliche Neuerungen:
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Besondere Beachtung ist dem Arbeitslohn von Gesellschafter-Geschäftsführer zu schenken. Anders als beim Arbeitslohn von herkömmlichen Arbeitnehmern sind bei Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH steuerliche Besonderheiten zur beachten. Problematisch sind Konstellationen in denen Vergütungen ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis (z.B. überhöhte Gehaltszahlungen) liegt. Hierdurch kann eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden. Andererseits kann ein nicht ausgezahlter Arbeitslohn zu Einnahmen des Gesellschafters führen.
Die Grunderwerbsteuer entsteht bereits mit Abschluss des Kaufvertrages. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis erst sehr viel später fällig bzw. unverzinslich gestundet wird. Einen späteren Ausfall (teilweiser Ausfall) des Kaufpreises wirkt allerdings nicht auch den Erwerbszeitpunkt zurück, somit wird die Steuerforderung auch nicht verzinst. Dies hat der Bundesfinanzhof jetzt für einen Insolvenzfall des Käufers entschieden (Urteil vom 12.05.2016 II R 39/14)